Dienstag, 7. Juli 2026

Welche Gesellschaften, Vereine und andere juridische Personen wurden anerkannt?

 
Laut einem Gesetz aus dem Jahre 1924 waren sämtliche Vereine verpflichtet, bis Jänner 1925 beim zuständigen Gerichtshofe um ihre Anerkennung als juridische Person einzukommen. Die dem Gesuche beigelegten Akten wurden von einem Einzelrichter gründlich durchstudiert und je nachdem, ob die Schriften in Ordnung befunden wurden oder nicht, erteilte der Gerichtshof den Vereinen das Recht zur weiteren Tätigkeit oder löste er sie auf. Ueber die anerkannten Gesellschaften ist beim Gerichtshof ein Grundbuch angelegt worden, in welches der Name, Zweck, Sitz oder Filiale, Gründungsjahr des betreffenden Vereines, der Akt, auf Grund dessen der Verein anerkannt wurde, der Name, die Beschäftigung und Nationalität der Direktions= und Verwaltungsmitglieder, sowie der eventuelle Vermögensstand des Vereines eingetragen wird.
Im Banate haben mehrere hundert Vereine um die Anerkennung angesucht, im vorigen Jahre sind aber nur 88 Vereine als juridische Person anerkannt und ins Grundbuch eingetragen. Diese sind:
Verband der Banater Fabriksindustriellen, gegründet in 1919; Temesvarer Filiale des siebenbürgischen und Banater Lederarbeiterverbandes (1921); Filiale des siebenbürgischen und Banater Alimentationsarbeiterverbandes (1922); […]; Jahrmarkter Gesangverein (1911); […]; Leichenverein Jahrmarkt (1889); […].

aus BANATER DEUTSCHE ZEITUNG, Temesvar=Timișoara, 

10. Jänner 1926

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