Laut
einem Gesetz aus dem Jahre 1924 waren sämtliche Vereine
verpflichtet, bis Jänner 1925 beim zuständigen Gerichtshofe um ihre
Anerkennung als juridische Person einzukommen. Die dem Gesuche
beigelegten Akten wurden von einem Einzelrichter gründlich
durchstudiert und je nachdem, ob die Schriften in Ordnung befunden
wurden oder nicht, erteilte der Gerichtshof den Vereinen das Recht
zur weiteren Tätigkeit oder löste er sie auf. Ueber die anerkannten
Gesellschaften ist beim Gerichtshof ein Grundbuch angelegt worden, in
welches der Name, Zweck, Sitz oder Filiale, Gründungsjahr des
betreffenden Vereines, der Akt, auf Grund dessen der Verein anerkannt
wurde, der Name, die Beschäftigung und Nationalität der Direktions=
und Verwaltungsmitglieder, sowie der eventuelle Vermögensstand des
Vereines eingetragen wird.
Im
Banate haben mehrere hundert Vereine um die Anerkennung angesucht, im
vorigen Jahre sind aber nur 88 Vereine als juridische Person
anerkannt und ins Grundbuch eingetragen. Diese sind:
Verband
der Banater Fabriksindustriellen, gegründet in 1919; Temesvarer
Filiale des siebenbürgischen und Banater Lederarbeiterverbandes
(1921); Filiale des siebenbürgischen und Banater
Alimentationsarbeiterverbandes (1922); […]; Jahrmarkter
Gesangverein (1911); […]; Leichenverein Jahrmarkt
(1889); […].
aus BANATER DEUTSCHE ZEITUNG, Temesvar=Timișoara,
10. Jänner
1926
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